| Public | Professionnel de la santé |
| Intervenant.e.s | Frau Isabelle Guisan, Herr Jean-Marie Rothlisberger, Schauspieler/-innen |
| Catégorie | Régulation en centrale d'urgence |
| Prix |
620.00 CHF Unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. Der Preis beinhaltet die Unterlagen, Kaffeepausen, Mahlzeiten sowie das Zertifikat. |
Die Notrufzentralen leisten nach ihren eigenen Kriterien und „blindlings“ Hilfe. Was würde im Falle einer Fehleinschätzung passieren, die nachweislich körperliche Folgen für den Patienten oder die Patientin hat? Die anrufende Person ist nicht immer der Patient bzw. die Patientin selbst oder aus dem Kreis der Angehörigen, sondern manchmal auch ein unbekannter Zeuge, eine unbekannte Zeugin. Die Rechnung für den Rettungsdienst wird dem Patienten bzw. der Patientin zugeschickt, der /die mindestens die Hälfte davon bezahlen muss. Wenn die verletzte Person schliesslich keine Hilfe wünscht und sich weigert, die Rechnung zu bezahlen, ist sie dann im Recht? Oder andersherum: Wenn der Rettungsdienst in einem Notfall losgeschickt wird und einen Unfall verursacht, der Zustand des Patienten bzw. der Patientin jedoch kein Blaulicht erfordert hätte, wer ist dann verantwortlich: die Zentrale, die Rettungssanitäter/-innen oder beide?
Wenn eine Familie anruft und sich nach einer verletzten Person erkundigt und nach dem Krankenhaus, in das sie gebracht wurde, darf man ihr antworten? Wie lässt sich überprüfen, ob es sich tatsächlich um die Familie handelt? Kann man die Urteilsfähigkeit eines Patienten oder einer Patientin, der/die die Hilfe ablehnt, telefonisch beurteilen? Darf man jemanden in der Nachbarschaft anrufen, um Hilfe bitten und damit die ärztliche Schweigepflicht des Patienten bzw. der Patientin „verletzen“?
Nous organisons, sur demande, un cours pour un groupe de 6 à 8 personnes. N'hésitez pas à nous contacter en cas d'intérêt.